Alle unsere Angebote sind nur für den Empfänger selbst bestimmt und vertraulich zu behandeln. Bei Informationsweitergabe an Dritte nehmen wir Sie in Haftung und verlangen Schadenersatz in Höhe der Provision, die bei Erfolgsfällen angefallen wäre. Die Provision wird auch verlangt, wenn der Auftraggeber nicht alleine erwirbt, sondern mit Dritten zusammen, oder dass ein Dritter erwirbt, der mit dem Auftraggeber verbunden ist.
Die Annahme von Angeboten, die Aufnahme von Verhandlungen sowie jede Verwertung gelten als Auftragserteilung und Anerkennung unserer Geschäftsbedingungen. Alle unsere Angebote sind freibleibend und basieren auf uns erteilten Angaben, Irrtum, Zwischenverkauf und Auslassung vorbehalten. Quadratmeterwerte sind keine Flächenberechnungen.
Eine Gewähr für deren Vollständigkeit oder Richtigkeit können wir keinesfalls übernehmen. Objektzeichnungen müssen nicht mit dem Gebäude übereinstimmen. Prüfung obliegt dem Käufer. Eine Gewährleistung durch unsere Firma wird somit ausgeschlossen.
Sollten Ihnen ein oder mehrere Objekte bekannt sein, ist uns dieses schriftlich in einer Woche mitzuteilen, unter Beifügung eines Nachweises, ansonsten werten wir dies als Erstkontakt.
Bei notariellem Vertragsabschluss aufgrund der Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit der Firma Immobilien Wagner entsteht dem Erwerber/Käufer für den Nachweis/ die Vermittlung des v. g. Objektes eine Gebühr in Höhe von 3 % incl. Mwstr. des erzielten Kaufpreises bzw. des gesamten Wirtschaftswerkes inkl. MwSt., verdient und fällig bei Vertragsabschluss. Bei Objekten unter 100.000 € fällt eine Mindestprovision in Höhe von 5.000 € inkl. MwSt. an.
Der Vertragsabschluss ist Immobilien Wagner unverzüglich unter Angabe des vollständigen Namen und bisheriger Anschrift des Vertragspartners schriftlich mitzuteilen und die Vertragskopie innerhalb einer Woche unaufgefordert einzusenden. Bei Geschäftskauf, Pacht und Miete gilt auch die Leistung einer Anzahlung oder bei Übernahme des Objektes als Vertragsabschluss.
Bei reinem Mietvertrag entsteht eine Vermittlungs- bzw. Nachweisgebühr von 2 Kaltmieten inkl. MwSt. Sollte das Objekt jedoch später verkauft werden, so wird auch dann noch eine volle Gebühr fällig. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt 6 % Verzugszinsen ab dem Tag der Fälligkeit zu berechnen.
Der Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die vom Angebot abweichen oder aufgrund auflösender Bedingungen erlischt. Das gleiche gilt, wenn der Vertrag aufgrund eines Rücktrittsvorbehaltes des Auftraggebers aufgelöst oder aus anderen in seiner Person liegenden Gründen rückgängig gemacht bzw. nicht erfüllt wird oder bei Preisminderung nach Vertragsabschluss. Wird der Vertrag erfolgreich angefochten, so ist derjenige Vertragsteil, der den Anfechtungsgrund gesetzt hat, zum Schadenersatz verpflichtet. Für die Provisionsverpflichtung ist es unerheblich, zu welchem Zeitpunkt der Kaufvertrag geschlossen wird, wenn er durch unsere Tätigkeit zustande kam.
Wir sind für beide Parteien als Provisionsberechtigter Makler tätig. Es stellt keinen Verstoß gegen unsere Unparteilichkeit dar, bei den Preisverhandlungen zwischen Käufer und Verkäufer zu vermitteln, sofern nicht mindestens eine Vertragspartei dagegen Widerspruch einlegt.
Vorbehaltlich deren Zustimmung, geben wir auf Anfrage die Namen der jeweiligen Eigentümer bekannt.
Immobilien Wagner hat Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss und auf eine sofort zu erteilende Ausfertigung oder Abschrift des Vertrages und aller sich daraus beziehenden Nebenabreden, soweit diese für die Berechnung und Fälligkeit der Maklergebühr von Bedeutung sind. Mündliche Vereinbarungen dieser Art sind uns umgehend bekanntzugeben.
Wir sind berechtigt Aufträge ohne Mehrbelastung für die Auftraggeber in Zusammenarbeit mit Kollegenfirmen zu erfüllen.
Folgegeschäfte über nachgewiesene oder vermittelte Objekte mit denselben Interessenten, Vertragspartnern oder deren Rechtsnachfolgern sind innerhalb von zwei Jahren seit unserer Mitwirkung ebenfalls courtagepflichtig. Kommt es anstelle des ursprünglich vorgesehenen Geschäftes ein anderes ähnliches Geschäft zustande, so ist Courtage nach der Höhe dieses Abschlusses zu zahlen.
Ein Geschäft ist stets Courtagepflichtig, wenn trotz vorheriger Kenntnis des Objektes nach Erhalt des Angebotes unsere Hilfe zum Abschluss in Anspruch genommen wird. Mitursächlichkeit unserer Maklertätigkeit genügt.
Sollte/n Ihnen unser/e Angebot/e nicht zusagen, wären wir für die Rücksendung der Unterlagen mit kurzer Nachricht und Absender sehr dankbar.
Das Kopieren und Vervielfältigen der Publikationen der Firma Immobilien Wagner ist ohne schriftliche Genehmigung untersagt.
Abweichende und mündliche Vereinbarungen bedürfen zur Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
Eine teilweise Unwirksamkeit dieser Geschäftsbedingungen berührt die übrigen Bedingungen nicht.
Für Geschäfte unter Vollkaufleuten ist Linz Erfüllungsort und Gerichtsstand.
Wir haften nicht für die Bonität der von uns vermittelten Partei.